Lissabon-Vertrag


Mit dem Vertrag von Lissabon haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union geeinigt, die Europäische Union auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen, um die kommenden Herausforderungen politisch und institutionell meistern zu können. Nachdem der Lissabon-Vertrag in allen 27 Mitgliedstaaten nach den nationalen Vorschriften ratifiziert wurde, ist er am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.

Er besteht aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Der EUV enthält grundlegende Bestimmungen über die demokratischen Grundsätze, über die Geltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, und über die Organe der Union (das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der (Minister-)Rat, die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und den Rechnungshof). Darüber hinaus trifft er grundlegende Regelungen über das auswärtige Handeln der Union und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.

Der AEUV trifft Regelungen über die Unionsbürgerschaft und die Politikbereiche. Außerdem führt er die institutionellen Bestimmungen näher aus, z.B. im Hinblick auf die Definition der Rechtssetzungsverfahren, das Haushaltsverfahren und das Verhältnis der Organe zueinander.

Weitere Informationen zum Lissabon-Vertrag: http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm