Europäischer Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER)


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Mädchen auf Heuballen: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung; Quelle: istockphoto

Die EU-Verordnung Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums ist die Grundlage für die Förderung im Rahmen der sogenannten 2. Säule der Europäischen Agrarpolitik.

Das NRW-Programm Ländlicher Raum setzt diese Verordnung auf Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen um und ist somit das Kernstück der nordrhein-westfälischen Förderpolitik für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den ländlichen Raum insgesamt. Mit dem Programm, das für die Jahre 2007-2013 konzipiert ist, erhalten Land- und Forstwirtschaft aber auch der ländliche Raum verlässliche Entwicklungsperspektiven für die Zukunft.

Die Europäische Union beteiligt sich an diesem Programm mit rund 292 Millionen Euro. Weitere Gelder kommen vom Bund und vom Land, so dass insgesamt mehr als 800 Mio € zur Verfügung stehen.

Die zunehmende Weltmarktorientierung der europäischen Agrarpolitik stellt die landwirtschaftlichen Betriebe unter verstärkten Anpassungsdruck. Deshalb hat die Landeregierung unter großer Beteiligung von über 70 Verbänden ein Programm erarbeitet, das die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft stärkt, Arbeitsplätze sichert und schafft, sowie die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für Umwelt und Naturschutz angemessen honoriert.

Der Förderplan sieht vier große Schwerpunkte vor:

  • Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft,
  •  Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,
  •  Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirt-schaft
  •  Schwerpunkt 4: LEADER. Hier werden Regionen unterstützt, die Strategien entwickeln, in denen Ideen aus Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Landwirtschaft gebündelt sind.


Bezogen auf die verfügbare EU-Mittel werden 19 % der Gelder im Schwerpunkt 1 eingesetzt. Auf den Schwerpunkt 2 entfallen 65 % der Mittel. In den Schwerpunkten 3 und 4 sind es 10 bzw. 5 % der EU-Mittel.

Die Landesregierung hat das NRW-Programm Ländlicher Raum in drei Bänden dargestellt, die einen Überblick über die wichtigsten europäischen Förderprogramme im Zeitraum von 2007 bis 2013 geben:

EU-Programme für Kommunen (PDF, 3,3 MB)

Europäische Förderung von Forschung und Innovation - 7. Forschungsrahmenprogramm (PDF, 5,1 MB)

EU-Strukturfonds für NRW und das NRW-Programm Ländlicher Raum (PDF, 4,3 MB)

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