Europäischer Sozialfonds (ESF)
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Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das Hauptfinanzierungsinstrument zur Realisierung der beschäftigungspolitischen Ziele der Europäischen Union. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der arbeitspolitischen Ziele des Landes.
Der ESF fördert hierbei insbesondere Anpassungsmaßnahmen von Arbeitnehmern und Unternehmen, den Zugang zum Arbeitsmarkt, die soziale Eingliederung benachteiligter Personen und die Entwicklung des Humankapitals.
Für das ESF-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen stehen insgesamt EU-Mittel in Höhe von rd. 684 Mio. Euro bereit. Federführend zuständig für dieses Programm ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Fördermittel werden in Nordrhein-Westfalen im Einklang mit den arbeitspolitischen Zielen des Landes in den folgenden drei Schwerpunkten eingesetzt:
- Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen (z.B. Förderung des lebenslangen Lernens)
- Verbesserung des Humankapitals (z.B. Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildungssysteme)
- Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen (z.B. Förderung der beruflichen Integration von benachteiligten Personen wie ältere Erwerbsfähige oder Langzeitarbeitslose)
Einen Überblick über die verschiedenen NRW-EU-Programme gibt die Broschüre der Landesregierung
EU-Strukturfonds für NRW und das NRW-Programm Ländlicher Raum (PDF, 4,3 MB).